Für landesweite Empörung sorgte der Ausgang des Strafverfahrens: Die zuständige Staatsanwaltschaft hatte das Verfahren wegen Wilderei und Tierquälerei gegen Zahlung einer Geldbuße von 150 Euro eingestellt. Dem Vernehmen nach soll die lächerlich geringe Auflage sogar in Justizkreisen Wellen geschlagen haben. Von „oberster Stelle“, so Justiz-Insider, sei dem Staatsanwalt wegen wenig sachgemäßer Verfahrensführung gehörig der Marsch geblasen worden.
Jetzt wurde der Mann erneut vors Amtsgericht Rottweil geladen. Es ging um weitere Fälle der Jagdwilderei, die im ersten Verfahren nicht berücksichtigt worden waren. Weil der Angeklagte nicht erschien, wurde vom Amtsgericht in Absprache mit der Staatsanwaltschaft kurzer Prozess in Form eines Strafbefehlverfahrens gemacht. 90 Tagessätze zu 25 Euro, also 2.250 Euro lautet der Richterspruch, was einer Freiheitsstrafe von drei Monaten entspräche.
PB