Nachdem viele Bundesländer diesen Weg beschritten haben und die Änderung des Waffenrechts diesbezüglich vieles vereinfacht hat, legt nun auch Schleswig-Holstein nach: Auch im nördlichsten Bundesland Deutschlands dürfen künftig Nachtsichtvorsätze und Nachtsichtaufsätze bei der Jagd auf Schwarzwild eingesetzt werden. Eine entsprechende Änderung wurde am 27. August im Gesetzesblatt veröffentlicht und trat somit am 28. August in Kraft.
Jedoch gelte die Regelung nur für volljährige Jagdscheininhaber und wenn der Verwender mindestens ein Jahr im Besitz eines Jahresjagdscheines war. Weiterhin gilt die Verwendung auch beim Fang von Schwarzwild.
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