Jäger dürfen in Bayern ihre Waffen auf Schießständen ein- sowie anschießen. „Korrekt justierte und funktionierende Zieloptiken auf Jagdwaffen sind für eine tierschutz- und waidgerechte Jagdausübung unabdingbar“, heißt es in einem Schreiben der Pressestelle des Bayerischen Staatsministeriums für Landwirtschaft, Ernährung und Forsten. „Sowohl das Ein- und Anschießen von Jagdwaffen im Jagdrevier als auch auf Schießständen stellt einen triftigen Grund zum Verlassen der eigenen Wohnung im Sinne von § 7 Abs. 3 der aktuellen Fassung der Dritten Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (3. BayIfSMV) vom 1. Mai 2020 dar“, so das Ministerium weiter.
Daher ist es Betreibern von Schießanlagen erlaubt für Jäger und ausschließlich zum Ein- und Anschießen von Jagdwaffen entgegen § 4 Abs. 1 der 3. BayIfSMV zu öffnen. Eine Einzelfallprüfung sowie die Festlegung der Voraussetzungen erfolgt durch das jeweils zuständige Gesundheitsamt. Dazu muss der Schießstandbetreiber zuvor einen Hygiene- und Infektionsschutzplan vorlegen.
Diese Regelung findet bis heute, 8. Mai 2020, Anwendung. Wie der Pressesprecher gegenüber der Redaktion mitteilt, werde die Möglichkeit des Ein- und Anschießens von Jagdwaffen jedoch bis zum 15. Juni 2020 verlängert. Anschließend werde die Situation neu bewertet und gegebenenfall weiter verlängert.
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