Eine Reihe von verwaltungsgerichtlichen Entscheidungen sowie
Abhandlungen in Fachzeitschriften hätten nun zu dieser Entscheidung
geführt. Während zunächst noch vor allem Berufsjäger und Förster auf die
Technik zugreifen durften, sollen nun alle Jägerinnen und Jäger aus
Gründen des Gesundheitsschutzes Schalldämpfer benutzen können.
Unabhängig davon, ob eine Vorschädigung des Gehörs vorliegt. In einem Schreiben an die Kreisverwaltungen macht das bayerische
Innenministerium deutlich, dass es aus kriminaltechnischer Sicht keine
Gründe gebe, die gegen eine Verwendung sprechen würden. Das ergab eine
mittlerweile vorliegende Bewertung des Bundeskriminalamtes (BKA). Es sei
davon auszugehen, „dass auch mit einer stärkeren Verfügbarkeit keine
negativen Begleiterscheinungen für die öffentliche Sicherheit und
Ordnung einhergehen“. Das BKA hat demnach keine Bedenken, Schalldämpfer
für Jagdlangwaffen zuzulassen.
PM/BS
Nähere Informationen dazu finden Sie hier:
www.wildtierportal.bayern.de