Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat heute (28.11.) entschieden, dass Jäger keinen generellen Anspruch auf einen Schalldämpfer haben. Das Gericht wies die Revision eines Jägers aus Berlin ab. Der Waidmann hat sein Revier in Brandenburg, wo Schalldämpfer erlaubt sind.
Er stellte an seinem Wohnort in Berlin den Antrag auf einen Schalldämpfer, was der Polizeipräsident ablehnte. Das Bundesverwaltungsgericht ist die höchste Instanz eines langwierigen Rechtsstreits. Laut dem Bundesverwaltungsgericht gehören „Schalldämpfer nach der Wertung des Gesetzgebers nicht zu der Ausstattung, die Jäger für die Ausübung der Jagd benötigen“.