Mit einer Verordnung hat das Niedersächsische Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten das Jagdgesetz geändert. Neben der erwarteten Freigabe von Nachtsichtvorsatz- und Nachtsichtaufsatzgeräten, ändern sich auch die Jagdzeiten.

Rehwildbejagung ab 1. April
Schmalrehe und Rehböcke sind in Niedersachsen nun ab dem 1. April frei. Die Jagdzeit endet wie gehabt am 31. Januar. Bei Schmalrehen herrscht nun ab dem 15. Mai bis zum 1. September Jagdruhe. Auch bei Rot- sowie Damwild wurde der Beginn der Jagdzeit vorverlegt. In Niedersachsen haben durch die neue Verordnung nun ebenfalls Nonnengänse eine Jagdzeit.
Die Ausweitung der Jagdzeiten beim Rehwild hatte das Ministerium im vergangenen Jahr so begründet: „Ein artenreicher Wald lässt sich nur erreichen, wenn der Wildfluss in der Verjüngungsphase der Wälder stark zurückgedrängt wird. Dazu müssen in den nächsten Jahren die Bestände des Rehwildes im Bereich der Kahlflächen angepasst werden.“
Nachtsichtaufsatz- und Nachtsichtvorsatzgeräte für Schwarzwildbejagung
Bei der Erlegung von Schwarzwild dürfen Jäger in Niedersachsen künstliche Lichtquellen und Vorrichtungen zum Anstrahlen, "die nicht für Schusswaffen bestimmt sind" verwenden. Außerdem dürfen Nachtsichtvorsätze und Nachtsichtaufsätze für Zielhilfsmittel, "die einen Bildwandler oder eine elektronische Verstärkung besitzen und für Schusswaffen bestimmt sind" bei der Erlegung von Wildschweinen genutzt werden.
Geänderte Jagdzeiten in Niedersachsen
Rotwild
- Kälber: 1. August bis 31. Januar
- Schmaltiere/ Schmalspießer: 1. April bis 15. Mai und 1. August bis 31. Januar
Damwild
- Schmaltiere/ Schmalspießer: 1. April bis 15. Mai und 1. August bis 31. Januar
Rehwild
- Schmalrehe: 1. April bis 15. Mai und 1. September bis 31. Januar
- Rehböcke: 1. April bis 31. Januar
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