Am vergangenen Freitag wurde Reinhold Rethschulte von der Polizei und Mitbürgern über ein totes Reh im Rubbenbruchsee (Osnabrück, Niedersachsen) informiert. Rethschulte ist zuständiger Jagdaufseher der Stadt Osnabrück und unter anderem für das Gebiet rund um den See verantwortlich.

Passant hilft beim Bergen
Er gibt gegenüber der Redaktion an, dass er mit Hilfe eines langen Seils und eines hilfsbereiten Spaziergängers das leblose Stück Rehwild aus dem See bergen konnte. Anschließend stellte er fest, dass es sich um eine führende Geiß handelte, die mindestens ein bis zweite Tage im Wasser lag. Von den verbliebenen Kitzen fehlte leider jede Spur.
Anleinpflicht ignoriert?
Bei genauerem Betrachten fielen Reinhold Rethschulte mehrere Bissverletzungen an der Geiß auf. Er vermutet, dass diese dem Reh durch einen freilaufenden Hund zugefügt wurden. Es wäre der zweite Fall in diesem Jahr, so Rethschulte weiter. Dabei herrscht im gesamten Stadtgebiet sowie in den Waldgebieten Osnabrücks eine ganzjährige Anleinpflicht. Während der Brut- und Setzzeit (1. April bis 15. Juli) gilt diese sogar in ganz Niedersachsen. Sie ist durch das Niedersächsische Gesetz über den Wald und die Landschaftsordnung geregelt.
Sachdienliche Hinweise zu dem Vorfall am Rubbenbruchsee nimmt Herr Rethschulte unter der Telefonnummer 0171/4929334 entgegen.
§ 33 Pflichten zum Schutz vor Schäden
(1) In der freien Landschaft ist jede Person verpflichtet,
1. dafür zu sorgen, dass ihrer Aufsicht unterstehende Hunde
a) nicht streunen oder wildern und
b) in der Zeit vom 1. April bis zum 15. Juli (allgemeine Brut-, Setz- und Aufzuchtzeit) an der Leine
geführt werden, es sei denn, dass sie zur rechtmäßigen Jagdausübung, als Rettungs- oder
Hütehunde oder von der Polizei, dem Bundesgrenzschutz oder dem Zoll eingesetzt werden oder
ausgebildete Blindenführhunde sind,