Wie das niedersächsische Umweltministerium auf Anfrage der Redaktion mitteilte, wurden im Landkreis Uelzen zwei weitere Wölfe zum Abschuss freigegeben. Dabei soll es sich um einen Rüden des Ebstorfer Rudels sowie um eine Fähe aus dem Escheder Rudel handeln. In den vergangenen Wochen wurden beiden Tieren zahlreiche Nutztierrisse in der Region nachgewiesen.
Die Abschussgenehmigung gilt auch nach Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes ausschließlich für diese beiden "individuellen Tiere". Sollte jedoch fälschlicherweise ein anderer Wolf erlegt werden, würden auf den Schützen keine rechtlichen Konsequenzen mehr zukommen. Anders als bei der Jagd auf den Rodewalder Leitrüden, den man in den vergangen Monaten erfolglos versucht hatte zu entnehmen, setzt man nun nicht mehr auf einen externen Dienstleister, sondern die örtliche Jägerschaft soll die Maßnahme unterstützen. Der Vollzug der Ausnahmegenehmigung obliegt dem Landkreis.
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