Der Wolf, der in Schleswig-Holstein per Allgemeinverfügung zum Abschuss freigegeben wurde, ist abgewandert. Das Umweltministerium in Schleswig-Holstein sowie das Landwirtschaftsministerium in Mecklenburg-Vorpommern bestätigten heute, dass der Wolf mit der Kennung GW924m in Grambow (Landkreis Nordwestmecklenburg) etwas gerissen habe. Das Umweltministerium geht davon aus, dass der Wolf nicht nach Schleswig-Holstein zurückkehrt und hat deshalb die Jägerinnen und Jäger, die sich per Allgemeinverfügung am Abschuss beteiligen sollten, über die Abwanderung informiert. Damit erlischt auch die Abschussgenehmigung.
Problemwolf GW924m wandert nach Mecklenburg-Vorpommern ab


Behörden in Mecklenburg-Vorpommern müssen über neue Ausnahmeregelung entscheiden
Das Ministerium in Mecklenburg-Vorpommern (MV) entgegnete gegenüber unserer Redaktion: „Es wird derzeit von den zuständigen Behörden zeitnah geprüft, ob die Situation in MV mit der in SH im Hinblick auf die Erteilung einer artenschutzrechtlichen Ausnahme zur Tötung des Wolfes vergleichbar ist.“ Sollte der Wolf allerdings doch zurückkehren, sei das Ausstellen einer Allgemeinverfügung in einem erneuten Fall einfach zu handhaben, so ein Ministeriumssprecher.