Ein Jäger in Bayern (Main-Spessart Kreis) hat sich eine Ordnungswidrigkeitsanzeige nach dem Waffen- und Jagdgesetz eingehandelt. Der 52-Jährige war nach der Jagd mit seiner Waffe im Auto in eine Verkehrskontrolle geraten und konnte weder Jagdschein noch Waffenbesitzkarte vorweisen. Die Unterlagen lagen, seinen Angaben gegenüber der Polizei zufolge, in einem anderen Auto.
Der Mann durfte die Fahrt schließlich mit seiner Waffe fortsetzen, muss die Papiere aber der Polizeibehörde vorlegen. Die Anzeige der Ordnungswidrigkeit geht an die zuständige Verfolgungsbehörde – in diesem Fall das Landratsamt. Mehrfache einschlägige Ordnungswidrigkeiten können die waffenrechtliche Zuverlässigkeit gefährden. CL