Der CDU-Abgeordnete André Kuper hatte nachgefragt, welche Erfahrungen die Polizei gemacht habe beim Einsatz mannstoppender Munition gegen Tiere. Die Antwort des Innenministerium betont, „dass die unterschiedlichen Anforderungen an eine polizeiliche Einsatzmunition bzw. eine Munition zur jagdlichen Verwendung nicht in einer Munition erfüllt werden können.“ Jagdliche Munition ziele auf den raschen und sicheren Tod des beschossenen Tieres ab, was „mit der polizeilichen Einsatzmunition nicht sichergestellt werden“ könne. Daher werde bei Einsatzlagen, in denen das Töten von Tieren erforderlich werden könnte, regelmäßig geprüft, ob Jagdausübungsberechtigte hinzugezogen werden könnten.
Aber offenbar ist selbst im NRW-Innenministerium nicht so ganz klar,
was aus den Dienstwaffen im Kaliber 9mm Luger (9x19)
verschossen wird. Die RUAG-Patrone mit der Bezeichnung „Action 4“ wird in
der Drucksache als Teilmantel-Munition bezeichnet – tatsächlich verfügt
die „Action 4“ über ein Vollmessing-Geschoss mit Kunststoffspitze.
UPF
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