Wie sich herausstellte hatte eine der Personen zehn der Tiere legal auf einer sogenannten "Animalfarm" in Tirol erworben. Für die fünf Kälber waren jedoch keine Papiere vorhanden. Der Besitzer der Tierfarm behauptete gegenüber den Ordnungshütern, dass er nicht bei dem Verladen beteiligt gewesen wäre und somit auch nichts über den ungeeigneten Transport gewusst habe. Nun wurde gegen die Fahrer Anzeige wegen Verstoß gegen das Tierschutzgesetz (§ 5 Abs. 2 Satz 10) erstattet. Dass die Tiere zu jagdlichen Zwecken nach Bulgarien gebracht werden sollten, konnte die Polizei gegenüber jagderleben.de nicht bestätigen. BS

Wie sich herausstellte hatte eine der Personen zehn der Tiere legal auf einer sogenannten "Animalfarm" in Tirol erworben. Für die fünf Kälber waren jedoch keine Papiere vorhanden. Der Besitzer der Tierfarm behauptete gegenüber den Ordnungshütern, dass er nicht bei dem Verladen beteiligt gewesen wäre und somit auch nichts über den ungeeigneten Transport gewusst habe. Nun wurde gegen die Fahrer Anzeige wegen Verstoß gegen das Tierschutzgesetz (§ 5 Abs. 2 Satz 10) erstattet. Dass die Tiere zu jagdlichen Zwecken nach Bulgarien gebracht werden sollten, konnte die Polizei gegenüber jagderleben.de nicht bestätigen. BS