Zunächst war nicht klar, ob der Selbstständige aus dem Bezirk Klagenfurt tatsächlich den Tatbestand der Wilderei erfüllt hat. Denn er ist Eigenjagdbesitzer eines etwa 115 Hektar großen Reviers. Ebenfalls ist er Büchsenmacher, wie Polizeisprecher Michael Masaniger gegenüber jagderleben bestätigte. Dennoch konnte der Mann weder eine aktuelle Jagdkarte, bzw. Jagdausübungsberechtigung noch eine waffenrechtliche Befugnis vorweisen. Er gab an, dass seine Jagd von einem Bevollmächtigten bewirtschaftet werden würde, der habe den Abschuss getätigt. Jener sagte aber, dass er zu diesem Zeitpunkt nicht in dem Gebiet unterwegs war.
BS