PETA hat Anzeige gegen 20 Schliefenanlagenbetreiber in ganz Deutschland erstattet. Wie die Tierrechtler in einer Pressemitteilung bekannt geben, wirft man den Betreibern der Anlagen einen Verstoß gegen das Tierschutzgesetz vor. PETA bezieht sich dabei auf den § 17 Nr. 2b des Tierschutzgesetzes, wonach Tieren keine länger anhaltenden oder sich wiederholenden erheblichen Schmerzen oder Leiden zugefügt werden darf. Man fordert die „sofortige Schließung der Anlagen sowie die Beschlagnahmung der dort eingesperrten und gequälten Füchse.“

Immer wieder Aktionen gegen Schliefenanlagenbetreiber
Ein Schliefenanlagerbetreiber gab gegenüber der Redaktion an, dass man von der Anzeige Kenntnis erlangt habe. Man habe sich an den Jagdgebrauchshundverband zur weiteren Unterstützung gewandt. Nach Informationen der Redaktion überlegt der JGHV derzeit, selbst Klage gegen die Tierrechtsorganisation einzureichen.
Immer wieder kommt es zu Aktionen gegen Schliefenanlagen. Erst im Juni wurde eine Anlage in Wittingen/ Ostheide von Tierrechtlern zerstört. Die selbsternannten Anhänger der „Animal Liberation Front“ (ALF) ließen damals auch alle Füchse frei. Laut den Betreibern der Anlage hätten die Handaufzuchten jedoch keinerlei Überlebenschancen in der Natur.
Schliefenanlagen für Ausbildung von Jagdhunden unerlässlich
Für die Ausbildung von Jagdhunden zu einer tierschutzgerechten Baujagd ist die Arbeit in einer Schliefenanlage ein unerlässliches Mittel. Die Hunde lernen dabei die Arbeit unter Tage kennen, ohne dass ein direkter Kontakt zum Fuchs besteht. Durch die Arbeit in der Schliefenanlage lässt sich die Eignung des Hundes unter kontrollierten Bedingungen feststellen und der Führer kann dadurch seinen Hund bei der Arbeit besser einschätzen. Bei den Füchsen handelt es sich um Handaufzuchten, die den Kontakt zu Hunden gewöhnt sind.
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