Das die vermeintlichen Tierschützer damit etwas am Ziel vorbeischießen, unterstreicht nun auch die Staatsanwaltschaft in Rottweil: „Das Verhalten der Jäger erfüllte keine Strafnorm“, erklärte der Sprecher Frank Grundke gegenüber jagderleben. Darum wurde das Strafverfahren gegen die Veranstalter der Drückjagd, Dr. Rudolf und Dr. Margarete Rebholz, und alle weiteren Jagdteilnehmer, eingestellt. Im Gespräch mit der Redaktion wies M. Rebholz darauf hin, dass man immer öffentlich diese Jagd kommuniziere. Wohl oder gerade deshalb habe es bisher bei der seit sechs Jahren stattfindenden Gesellschaftsjagd keine Proteste geben, so die Jägerin.
MH