Fährlässige Körperverletzung urteilte das Detmolder Amtsgericht Mitte Juli und verhängte gegen den Schützen (40 Jahre Jagdschein) eine Geldstrafe von 80 Tagessätzen zu 30 Euro. Zu mild befand die Staatsanwältin Carina Tatzkowski das Urteil, die 200 Tagessätze gefordert hatte – zu hoch sei das Strafmaß aus Sicht des Verteidigers Jürgen Reh. Beide legten jetzt Berufung gegen das Urteil ein, wie ein Sprecher des Amtsgerichtes auf Anfrage der Redaktion mitteilte. Auch habe nach Ansichten des Anwaltes das Gutachten des Bundeskriminalamtes nicht eindeutig geklärt, ob der Schuss in den Maisschlag abgegeben worden sei, oder ob der Unfall durch einen Abpraller verursacht wurde. Jetzt wird sich die Kleine Strafkammer des Landgerichts Detmold mit dem Vorfall befassen müssen. Wann die nächste Verhandlungsrunde beginnt, ist noch unklar.
BS