Österreich plant eine Novelle seines Waffengesetzes. Wie in Deutschland werden auch in der Alpenrepublik Anpassungen an die Bestimmungen der EU-Feuerwaffenrichtlinie notwendig. Der Entwurf zeigt jedoch, dass die Vorgaben der EU keine Verschärfung für Jäger beinhalten muss. Das Innenministerium hat am 8. Oktober einen Ministerialentwurf vorgestellt.
Für Jäger und Sportschützen bringt das geplante Gesetz sogar Erleichterungen: Jägern wird das Mitführen von Faustfeuerwaffen bei der Nachsuche gestattet. Trotz weiter geltendem Verbot sollen sie Schalldämpfer verwenden dürfen. Die Ausnahme vom Schalldämpferverbot gilt für Inhaber einer gültigen Jagdkarte, wenn sie „die Jagd regelmäßig ausüben“. Hat die Behörde Grund zur Annahme, „dass der Betroffene die Jagd tatsächlich nicht regelmäßig ausübt oder ausüben kann“, muss sie dies per Bescheid feststellen, so der Gesetzesentwurf. Sportschützen dürfen bis dato höchstens fünf Waffen besitzen, diese Zahl soll auf bis zu zehn angehoben werden.