Aus Kreisen des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) wurde gegenüber der Redaktion bekannt, dass eine Änderung der Lebensmittelhygieneverordnung geplant sei. Nutrias müssten bei Inkrafttreten dieser Änderungen nicht mehr zwingend auf Trichinen untersucht werden, wie dies bislang der Fall ist.
Ein Sprecher des BMEL gab auf Nachfrage an, dass eine vom Bundesinstitut für Risikobewertung durchgeführte Untersuchung zu dem Ergebnis gekommen sei, dass Trichinenfunde bei freilebenden Sumpfbibern nicht bekannt sind. Bei Wildschweinen hingegen treten immer wieder Fälle auf. Vor diesem Hintergrund sei es aus fachlicher Sicht gerechtfertigt, Nutrias von der Untersuchungspflicht zu befreien.
Wann die Änderung genau Inkrafttreten soll, ist bislang allerdings noch unklar. Es soll jedoch noch in diesem Jahr sein.