In Nordrhein-Westfalen dürfen ab morgen (30. Januar) für die Bejagung von Schwarzwild künstliche Lichtquellen und Nachtsichttechnik eingesetzt werden. Dies teilte das Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz (MULNV) heute mit. Ziel der Zulassung künstlicher Lichtquellen und von Nachtsichttechnik sei eine effiziente Unterstützung bei der Reduktion der „nach wie vor hohen Wildschweinbestände“. Neben künstlichen Lichtquellen werden „Nachtsichtvorsätze und Nachtsichtaufsätze zugelassen, die Restlicht verstärken und sofern sie ohne eigene Montageeinrichtung mittels Adapter an Zielfernrohren befestigt werden.“
Wie der LJV NRW berichtet, schreibt die Verordnung vor, dass eine Schussabgabe nur von erhöhten Ansitzen und auf eine maximale Distanz von 100 Meter zulässig ist.
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