Der Landtag Nordhrein-Westfalen hat am 21. Februar 2019 die Änderung des Landesjagdgesetzes verabschiedet. Die Fraktionen von CDU, FDP und AfD hatten für den Vorschlag gestimmt. SPD und Bündnis 90/ Die Grünen lehnten ihn ab. Das Parlament folgte der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Umwelt, Landwirtschaft, Natur und Verbraucherschutz.
Damit wird das häufig kritisierte ökologische Jagdgesetz, das unter dem damaligen Minister Johannes Remmel (Bündnis 90/ Die Grünen) verabschiedet wurde, deutlich verändert. Unter anderem wurden wieder mehr Wildarten in das Jagdgesetz aufgenommen. Dabei orientierte man sich am Bundesjagdgesetz. Außerdem wird die Mindestpachtdauer von fünf auf neun Jahre erhöht. Der Schießleistungsnachweis wurde zu einem Schießübungsnachweis abgeändert, der vor Bewegungsjagden zu erbringen ist.