Nachdem kürzlich die Aufnahme des Wolfes in das niedersächsische Jagdrecht beschlossen wurde, ist seit dem 27. November auch die Niedersächsische Wolfsverordnung (NWolfVO) in Kraft. Darin wird genau bestimmt, wie künftig – auf Grundlage des Bundesnaturschutzgesetzes – mit Wölfen, welche ein problematisches Verhalten an den Tag legen, umgegangen werden darf.
Es wird unterschieden zwischen einer Vergrämung und dem Verscheuchen. Verscheucht wird ein Wolf dann, wenn er durch "Lärm oder Werfen mit Gegenständen", ohne ihn dabei zu verletzten oder ihm nachzustellen, von einem Ort vertrieben wird. Vergrämt wird ein Wolf laut Verordnung, wenn man auf ihn einwirkt, um ihn dauerhaft von der Annäherung an Menschen, Gebäude, Weidetiere oder Gehegewild abzuhalten.
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