Die niedersächsischen Ministerien für Landwirtschaft und Umwelt einigten sich auf einen neuen Erlass zur Kormoranvergrämung. Ziel ist es laut einer Pressemitteilung, „den Fischartenschutz vor dem anhaltenden hohen Fraßdruck von Kormoranen durch Ausnutzung der vom Gesetzgeber geschaffenen Möglichkeiten zu verstärken.“ Nach der Kormoranverordnung, welche 2019 verarbschiedet wurde, ist das Vergrämen in Schutzgebieten eigentlich nicht erlaubt. Der neue Erlass gestattet dies jedoch in Ausnahmefällen, um den Fischbestand zu schützen. Für ohnehin schon gefährdete Fischarten, wie beispielsweise die Äsche, würde der Druck durch den Kormoran immer größer.
Die unteren Naturschutzbehörden können diese Ausnahmen auf Grundlage des neuen Erlasses an prioritären und höchstprioritären Äschengewässern, an Fischaufstiegsanlagen, Wanderhindernissen und anderen Wanderengpässen sowie in Erwerbsteichwirtschaften zukünftig bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen erteilen, so das Landwirtschaftsministerium gegenüber der Redaktion.
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