Gleiches Glück eines seltenen Anblicks hatte Revierlieter Gerd Jantzen vom Niedersächsischen Forstamt Unterlüß (Kreis Celle). Zunächst beobachtet er ein Stück Rotwild. Dann erschien ein Wolf, der die vermeintliche abspringende Beute kurz anjagte, doch schnell wieder abließ und ihn die entgegensetzte Richtung abmarschiert (siehe Link unten). Bereits 15 Minuten später tritt der gleiche Hirsch wieder aus und äst seelenruhig weiter.
Unterdessen gab das Schweizer Bundesamt für Umwelt (BAFU) bekannt, das man den Abschuss von Wolf und Luchs erleichtern wolle. Demnach sollen künftig die Großräuber „bei einem gesicherten Bestand“ bejagt werden dürfen, heißt es in einer Pressemitteilung des BAFU. Genaue zahlen wurden aber nicht genannt. Ebenso werden die Bedingungen zum Abschuss von Einzeltieren herabgesetzt. Reißt also ein „schadenstiftendes Tier“ bei drei Angriffen zehn Schafe, darf geschossen werden. Heute gilt die Abschuss-Voraussetzung: binnen vier Monaten 35 Schafe oder innerhalb von einem Monat 25 Schafe. Die neuen Konzepte könnten bis zum 5. September laufenden Beratungsphase noch einmal überarbeitet werden, bevor sie voraussichtlich im Frühjahr 2015 in Kraft treten.
MS/BS
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