Ab dem 1. September tritt das Nationale Waffenregister 2 in Kraft. Dieter Schlör, Lizenzträger Waffenhandelslizenz von Frankonia, war beratend bei der Umsetzung der EU-Vorgaben für das Bundesinnenministerium tätig. Im Gespräch mit dem Niedersächsischen Jäger erklärt er, was Jäger und Sportschützen wissen müssen.
NJ: Herr Schlör, warum gibt es eigentlich jetzt einen zweiten Teil des Nationalen Waffenregisters (NWR)?
Dieter Schlör: Die Bundesrepublik setzt in diesem Schritt weitere Regelungen der Europiäischen Feuerwaffenrichtlinie in nationales Recht um. Damit geht die Verpflichtung der Hersteller und Händler, alle Waffenbestände ins Nationale Register zu übertragen und Besitzwechsel zu melden, einher. Letztendlich kann dann der Lebenszyklus einer Waffe von der Herstellung bis zum Endverbraucher immer nachvollzogen werden.
NJ: Das sind aber ja noch lange nicht alle Änderungen, die auf uns zukommen. Warum müssen wir Jäger und Sportschützen darüber genau Bescheid wissen?
Dieter Schlör: Alle Waffenbesitzer sind bei Neuerwerb, Verkauf oder längeren Reperaturzeiten von den neuen Regelungen betroffen und müssen sich bestimmte Informationen im Vorfeld einholen.
NJ: Dabei geht es wahrscheinlich um die im Vorfeld viel diskutierten Identifikationsnummern (ID). Was hat es damit auf sich?
Dieter Schlör: Alle Waffen und wesentlichen Waffenteile erhalten künftig eine solche ID. Bei einem Standardrepetierer bekommt also der Lauf, der Verschluss und neuerdings auch das Gehäuse eine solche Nummer. Aber nicht, wie es gerüchteweise zu hören war, auf den Teilen eingehämmert oder gelasert, sondern im Hintergrund als visuelle Nummern im Waffenregister. Bei Kipplaufwaffen sind der Lauf und die Gehäuse- und Verschlusseinheit als führendes wesentliches Waffenteil geführt.
NJ: Das war aber noch nicht alles …
Dieter Schlör: Genau, alle Waffenbesitzer bekommen darüber hinaus eine persönliche, 21-stellige NWR-ID. Zusätzlich kommt für jede Waffenbesitzkarte noch eine Erlaubnisberechtigungs-ID hinzu. Soll heißen, jede WBK erhält eine eigene Erwerbs-ID.
NJ: Welche Nummern benötige ich denn jetzt, wenn ich eine Waffe wieder verkaufen möchte?
Dieter Schlör: Wer privat eine Waffe veräußern will, benötigt neben der bisherigen Waffennummer zunächst die persönliche ID, die Erwerbs-, also WBK-ID und die ID der Waffe. Wenn wir von Frankonia eine Waffe von unseren Kunden ankaufen und zum Beispiel über unsere Seite auctronia.de wieder anbieten, übernehmen wir den Bürokrtatieaufwand und die Meldung ans NWR. Der Käufer der Waffe muss hingegen den Jagdschein als Erwerbsdokument und die WBK vorzeigen, denn in letzterer wird vom Amt die persönliche NWR-ID und die Erlaubnis-ID eingestempelt.
NJ: Stichwort Behörde. Sollte man jetzt für all seine Waffen grundsätzlich die IDs anfordern?
Dieter Schlör: Es macht auf jeden Fall Sinn, die persönliche NWR- und die Erwerbs-ID anzufragen. Denn diese brauchen Sie definitiv für künftige Waffenkäufe. Die Waffen-IDs benötigen Sie nur bei Verkauf oder längerem Verbleib beim Büchsenmacher, zum Beispiel zur Zielfernrohrmontage. Auch bei einer Weitergabe an den Hersteller muss der Büchsenmacher dies mit der ID dem Nationalen Waffenregister melden, was natürlich einen erheblichen Mehraufwand bedeutet. Ganz deutlich: WBK-Einträge in die Waffenbesitzkarte werden ab dem 1. September von keinem Händler mehr vorgenommen, sondern nur noch von den Waffenbehörden.
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