In Thüringen ist der Einsatz von Nachtsichttechnik zur Bejagung von Schwarzwild durch eine Überarbeitung der Ausführungsverordnung des Jagdgesetzes erlaubt. Wie das Landwirtschaftsministerium am 10. September bekanntgegeben hat, dürfen Jägerinnen und Jäger bereits ab dem 11. September „künstliche Lichtquellen und Nachtzielgeräte zur Wildschweinjagd“ verwenden. Als Nachtzielgeräte definiert das Ministerium Vor- und Aufsatzgeräte für das Zielfernrohr. Gegenüber der Redaktion gibt der LJV Thüringen an, dass dazu auch IR-Aufheller und Wärmebildvor- und -aussatzgeräte zählen. Waffenrechtliche Vorschriften bleiben hiervon unberührt.

Hintergrund: „Die Afrikanische Schweinepest ist weiter auf dem Vormarsch. Für Thüringen hätte der Eintrag der Seuche erhebliche Folgen. Wir müssen alles daransetzen, Früherkennung, Eindämmung und Bekämpfung der Tierseuche zu verbessern. (…) Damit wird auch einem entsprechenden Beschluss des Thüringer Landtags vom 2. Juli 2021 Rechnung getragen“, äußert sich Forststaatssekretär Torsten Weil (Die Linke).
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