Der Einsatz von Nachtsichttechnik bei der Jagd auf Schwarzwild ist mittlerweile in mehreren Bundesländern zugelassen. Der Landesjagdverband Baden-Württemberg weist in der aktuellen Ausgabe ihres Mitgliedermagazins auf eine besondere Tatsache hin: Der Einsatz sei in Baden-Württemberg nicht auf Schwarzwild beschränkt, sondern gelte prinzipiell laut Waffengesetz für alle Wildarten. Das sogenannte Nachtjagdverbot nach §31 Jagd- und Wildtiermanagementgesetz (JWMG) umfasst die Wildarten Reh-, Dam-, Gams-, Sika- und Federwild in dem Zeitraum 1,5 Stunden nach und vor Sonnenaufgang. Weibliches Rotwild und Rotwildkälber dürfen nach Sonnenuntergang bis 22 Uhr erlegt werden. Im Rahmen der gesetzlichen Regelungen, also bis 22 Uhr, ist dadurch auch die Jagd auf weibliches Rotwild und Rotwildkälber mittels Nachtsichttechnik zugelassen.
Außerdem ist die Verwendung von Nachtsichttechnik bei der Jagd auf Raubwild in Baden-Württemberg erlaubt.
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