Die Novellierung des Jagdgesetzes in Niedersachsen befindet sich auf der Zielgeraden. Das teilte das „Landvolk Niedersachsen“ mit. Bis zum 1. April 2022 sollen in Niedersachsen dann zahlreiche Neuregelungen in Kraft treten. Unter anderem sieht das Gesetz eine Genehmigung von dreijährigen Abschussplänen bei Rot-, Dam- und Muffelwild vor. Abschusspläne für Rehwild sollen in Zukunft um bis zu 30 % überschritten werden dürfen und vorrangig in die Hände der Jagdpachtvertragsparteien gelegt werden, so der Zentralverband der Jagdgenossenschaften und Eigenjagden in Niedersachsen e.V..

Goldschakal und Wolf ins Jagdrecht
Mit der Novellierung will man auch das bislang noch bestehende jagdrechtliche Verbot der Verwendung von Nachtsichtvor- und -aufsatzgeräten für Zielfernrohre kippen. Künftig sollen Geräte, die einen Bildwandler oder eine elektronische Verstärkung besitzen, dann nicht nur bei Schwarzwild, sondern auch bei der Bejagung von Raubwild und Neozoen freigegeben werden.
Ebenfalls sieht die Novellierung vor, dass neben dem Wolf, auch der Goldschakal ins Jagdrecht aufgenommen wird.
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