Durch das Dritte Waffenrechtsänderungsgesetz stellte sich auch die Frage, wie in Baden-Württemberg zukünftig mit der Verwendung von Nachtziel- und Wärmebildaufsatzgeräten bei der Jagd auf Schwarzwild umgegangen wird. Bislang war die Verwendung durch eine revierbezogene Beauftragung, welche durch die Unteren Jagdbehörden erteilt wurde, möglich und war an eine Monitoringpflicht gebunden.
Die Oberste Jagdbehörde in Baden-Württemberg hat hierzu am heutigen Freitag ein Schreiben an die Unteren Jagdbehörden der Landkreise sowie die Jagdverbände versendet. Demnach entfällt die Verwaltungspraxis der Beauftragungen sowie die bisherige Monitoringpflicht.
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