Ein Jagdausübungsberechtigter in Mecklenburg- Vorpommern wurde im Herbst 2019 durch die Behörde über einen Wildunfall mit einem Stück Rehwild informiert. Das Reh sei nach dem Unfall geflüchtet, weshalb eine Nachsuche gemacht werden sollte. Der Jäger begann diese Nachsuche mit seinem Deutsch-Kurzhaar, fand das Stück jedoch nicht und sah sich kurz darauf mit einem Ordnungswidrigkeitsverfahren und 150 Euro Bußgeld konfrontiert.
Was war geschehen? Laut einem Zeitungsbericht des “Nordkurier“ und einer Aussage des Landesjagdverbands hatte der fünfjährige Deutsch-Kurzhaar nicht den entsprechenden Brauchbarkeitsnachweis für die Brauchbarkeit im Rahmen der Nachsuche. Dieses Fach unterscheidet sich von Bundesland zu Bundesland in Länge und Liegezeit (400/ 600 Meter, Tag- oder Übernachtfährte).
Nachdem der Jäger der Behörde mitteilte, dass er das Reh nicht gefunden habe, fragte die Jagdbehörde beim Landesjagdverband nach, ob der Hund überhaupt über die notwendige Brauchbarkeit verfügt, so die Behörde gegenüber der Redaktion. Der LJV ist in Mecklenburg-Vorpommern seit 2012 für die Ausstellung von sogenannten Brauchbarkeitspässen zuständig. Doch ein solcher Pass war für diesen Hund nicht vorhanden.
Kommentieren Sie