Erleichterung für die Nachsuchenarbeit: In Bayern sollen künftig auch Nachsuchen über Reviergrenzen hinweg möglich sein. Dies wurde mit einer kurzfristigen Änderung im Haushaltsgesetz beschlossen. BJV-Präsident Ernst Weidenbusch hatte sich im Landtag für die Änderung eingesetzt. Bislang mussten Nachsuchenführer ihre Arbeit, ohne Zustimmung des Reviernachbarn, an der Reviergrenze abbrechen.

Landwirtschaftsministerium muss Rechtsverordnung erlassen
Die bisherige Regelung würde zu unnötigem Tierleid führen. In anderen Bundesländern sei die Nachsuche über Reviergrenzen hinweg bereits möglich, daher habe man nun auch für Bayern einen entsprechenden Änderungsantrag eingereicht, so Weidenbusch. Es bräuchte dafür Regelungen, wie ein Nachsuchenführer offiziell anerkannt wird, um Rechtssicherheit zu schaffen. Nach Zustimmung des Änderungsantrags muss nun das Landwirtschaftsministerium eine entsprechende Rechtsverordnung erlassen.
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