DJV-Präsident Jochen Borchert ist diesen Anwürfen mit einem offenen Brief entgegengetreten, in dem er zunächst darstellt, dass die Zusammenarbeit zwischen Naturschutz und Jagd "sicherlich mehr unter der verbalen Keule" von Seiten des NABU leide, als unter den "Sachargumenten", die für eine Aufnahme des Wolfes ins Jagdrecht sprechen würden.
Diese beschreibt der DJV in seinem Schreiben anschließend ausführlich (siehe Link). Quintessenz daraus: Das Jagdrecht sei in hohem Maße "Schutzrecht" und im Falle des Wolfes keinesfalls "Schussrecht". Am Schluss zeigt sich Borchert versöhnlich: "Wenn alle gesellschaftlichen Gruppen an einem Strang ziehen, dann profitiert der Naturschutz am meisten. In diesem Sinne rufe ich Sie dazu auf, mit den Jägern zum Thema Wolfsschutz in den sachlichen Dialog zu treten."
Die Entgegnung auf den NABU-Vorwurf, dem Jagdrecht unterstellte Arten wie Rebhuhn, Wachtel oder Feldhase nähmen immer mehr ab, hätte in dem DJV-Schreiben durchaus deutlicher ausfallen können. Die beschriebenen Arten kommen vielerorts nämlich nicht deshalb noch vor, obwohl sie dem Jagdrecht unterliegen, sondern weil dies der Fall ist und Jäger sich um sie kümmern. Fakt ist: In den vergangenen 100 Jahren ist in Deutschland keine dem Jagdrecht unterliegende Art ausgestorben. Eine Leistungsbilanz, die das Naturschutzrecht bei den "nur" durch dieses geschützten Tier- und Pflanzenarten nicht erbringen kann, wie der DJV indirekt in seinen Ausführungen richtig anmerkt. JMB
Link: NABU-Pressemitteilung
Link: DJV-Offener-Brief