Rückewege sind keine geeigneten Wege zum Radfahren
Doch was sind geeignete Wege zum Radfahren? Bei der Vielfalt der Erholungsräume in Bayern lassen sich keine generellen und überall zutreffenden Regelungen für die Eignung von Wegen aufstellen. Eines der Kriterien kann die Wegbeschaffenheit sein. Ein Befahren darf nicht zur Zerstörung der Wegoberfläche führen. Da Fußgängern der Vorrang gebührt, kann ein Weg nur dann genutzt werden, "wenn eine sichere Nutzung (durch Befahren oder Reiten) ohne Gefährdung oder unzumutbare Behinderung von Fußgängern möglich ist."
Auch Wege, "die ein gefahrloses Überholen auch bei angepasster Fahrweise nicht zulassen (etwa aufgrund ihrer Steigung, Beschaffenheit oder Wegebreite), wie zum Beispiel steile oder unübersichtliche Pfade, auf denen der Fahrradfahrer nicht sicher bremsen kann oder bei denen Absturzgefahr besteht" können für Fahrradfahrer ungeeignet sein. Dies trifft insbesondere auf sogenannte Singletrails zu. Auch "Holzrückegassen und -wege auf dem gewachsenen Waldboden stellen nach den Ausführungen unter Punkt 1.3.2.1 grundsätzlich keine Wege dar und sind in aller Regel keine für das Befahren mit Fahrzeugen ohne Motorkraft und das Reiten geeigneten Wege."
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