Um einen Streit zwischen zwei Motorradfahrern und einem Förster musste sich nun das Neubrandenburger Amtsgericht (Mecklenburg-Vorpommern) kümmern. Ende April 2018 war es zu einem Streit zwischen den drei Männern in einem Waldstück gekommen. Wie der „Nordkurier“ berichtet, hatte der Förster laute Motorengeräusche im Wald vernommen und kurz darauf die an einer Schutzhütte stehenden Maschinen und die dazugehörigen Fahrer entdeckt.
Motorradfahrer im Wald erwischt: Streit endet vor Gericht


Handgreiflichkeiten zwischen Förster und Motorradfahrer
Es entbrannte eine Streit zwischen den drei Männern, wobei es zum genauen Verlauf unterschiedliche Aussagen gab, so der „Nordkurier“ weiter. Der Förster gab an, die beiden Motorradfahrer über § 28 des Landeswaldgesetzes in Kenntnis gesetzt zu haben, welcher das Befahren der Waldwege nur für Berechtigte erlaubt. Es würde sich daher um eine Ordnungswidrigkeit handeln, die er ahnden müsse. Ein Fahrer habe gleich Reißaus genommen, zwischen dem anderen Motorradfahrer und dem Förster sei es dann zu Handgreiflichkeiten gekommen. Der Förster zeigte die beiden Männer bei der alarmierten Polizei an.
In einer Zeugenaussage gaben die Motorradfahrer dann jedoch an, dass der Förster sich weder vogestellt, noch ausgewiesen habe. Das Gericht glaubte den Schilderungen jedoch nicht und sprach den Motorradfahrer, welcher nicht gefüchtet war, schuldig. Gegen die 1.350 Euro hohe Geldbuße hat der Mann jedoch mittlerweile Berufung eingelegt. Das Urteil ist damit noch nicht rechtskräftig.