Auch Mecklenburg-Vorpommern hat zur Eindämmung des Coronavirus weitreichende Maßnahmen und Kontaktverbote erlassen. Die Jagd ist in dem Bundesland weiterhin alleine oder mit Personen aus dem eigenen Haushalts erlaubt. Menschen, die ihren ersten Wohnsitz nicht in Mecklenburg-Vorpommern haben, dürfen zur Jagdausübung allerdings nun nicht mehr einreisen.
Wie eine Sprecherin des Landwirtschaftsministeriums gegenüber der Redaktion bekannt gab, seien Reisen nach Mecklenburg-Vorpommern aus privatem Anlass bis auf wenige Ausnahmen untersagt. Das gelte auch für Jäger. Die Regelung findet auch dann Anwendung, wenn der Jäger eine eigene Unterkunft oder einen zweiten Wohnsitz in dem Bundesland besitzt. „Der Schutz der Bevölkerung Mecklenburg-Vorpommerns vor einer weiteren Ausbreitung des Virus geht in diesem Fall der Ausübung der Jagd vor.“