Wenn es nach dem Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt geht, soll die Jagdzeiten für einige Wildarten in Mecklenburg-Vorpommern geändert und Nandus dem Jagdrecht unterstellt werden. Aus dem Entwurf des Ministeriums geht zudem eine Aufhebung bisheriger sachlicher Jagdverbote hervor.
Mecklenburg-Vorpommern will Jagdzeiten und Jagdrecht ändern


Rehböcke sollen vom 16. April bis zum 31. Januar bejagbar sein
Die Jagd auf Rotwild und Damwild sollen für Schmalspießer und Schmaltiere vom 16. April bis zum 31. Januar und bei Hirschen, Alttieren und Kälbern vom 1. August bis zum 31. Januar möglich sein.
Beim Rehwild soll die Jagdzeit bei Ricken und Kitzen vom 1. September bis zum 31. Januar und bei Böcken und Schmalrehen vom 16. April bis zum 31. Januar geändert werden.
Muffelwild soll, nach Wunsch des Ministeriums nach der Änderung, vom 16. April bis zum 31. Januar (Jährlinge und Schmalschafe) sowie vom 1. August bis zum 31. Januar (Widder, Schafe und Lämmer) bejagbar sein.
Nandus ins Jagdrecht
Auch will man, dass der Nandu dem Jagdrecht unterliegt und eine Jagdzeit (Jährlinge ganzjährig, Hähne und Hennen ab dem Alter von 2 Jahren vom 1. November bis 31. Januar) bekommt. Bereits seit dem vergangenen Jahr gibt es Diskussionen darüber, wie mit der stark ansteigenden Nandu-Population umgegangen werden soll.
Abweichend vom Bundesjagdgesetz will man, „Nachtsichtgeräte mit Montagevorrichtung für Schusswaffen sowie Nachtsichtvorsätze und Nachtsichtaufsätze für Zielhilfsmittel sowie künstliche Lichtquellen zum Anstrahlen und Beleuchten des Zieles beim Erlegen von Schwarzwild“ erlauben. „Die waffenrechtliche Bestimmungen bleiben davon unberührt“, so das Ministerium in seinem Entwurf.