Die jetzige Regelung, sie hat gerademal ein Jahr Bestand, erlaubt die Bejagung von Rot-, Dam-, Muffel und Rehwild bis zum 10. Januar. Den Anstoß für die vorgesehene Jagdzeitenveränderung gaben die Hegegemeinschaften. Der Landesjagdverband bewertet den Entwurf als einen tragbaren Kompromiss. Nach seiner Auffassung werden die großen Drückjagden im Januar verboten, aber die Möglichkeit ist gegeben, qualitativ in die Altersklassen durch Einzelentnahmen eingreifen zu können.
Die Deutsche Wildtier Stiftung lehnt die geplante Verlängerung der Jagdzeit ab. Sie erhöht den Jagddruck auf das wiederkäuende Schalenwild und missachtet die Erkenntnisse über die Stoffwechselruhe des Rotwildes im Winter. Daran ändert auch das Verbot großer Bewegungsjagden im Januar nichts, heißt es in einer Stellungnahme.
Nach dem vorliegenden Entwurf sollen künftig auch Aaskrähe und Elster dem Jagdrecht unterliegen und eine Jagdzeit (1.August bis 20. Februar) bekommen. RS