Ein Jäger wurde am 17. Oktober vom Amtsgericht Zweibrücken (Rheinland-Pfalz) wegen fahrlässiger Körperverletzung zu einer Haftstrafe von einem Jahr und sechs Monaten auf Bewährung verurteilt. Dies bestätigte ein Sprecher des Gerichts gegenüber der Redaktion. Die Bewährung ist auf drei Jahre ausgesetzt. Das Urteil gegen den 78-Jährigen erging, weil er im vergangenen Jahr bei einer Maisjagd einen Treiber mit einem Schuss am Knie getroffen und verletzt hatte. Wie „SWR.de“ berichtet, habe der Jäger zunächst angegeben, der Schuss habe sich aufgrund eines Muskelkrampfes versehentlich gelöst. Dies sei jedoch durch ein Gutachten widerlegt worden.
Maisjagd: Jäger nach Schuss auf Treiber verurteilt


Monatliche Zahlung an Treiber
Wie der Gerichtssprecher erklärte, muss der Schütze als Bewährungsauflage eine monatliche Zahlung an den Geschädigten tätigen. Laut „SWR.de“ handelt es sich um 300 € pro Monat. Der Verurteilte hat laut „Die Rheinpfalz“ seine Waffen bereits an seinen Sohn übergeben und seine Waffenbesitzkarte abgegeben.