Das Erstaunliche: Es ist der erste bestätigte Luchsriss an einem
Nutztier, obwohl die Pinselohren seit vielen Jahren durchs Baselgebiet
streifen. „Natürlich wird dem Landwirt der entstandene Schaden ersetzt“,
erklärte Daniel Zopfi von der Volkswirtschafts- und Gesundheitsdirektion (VGD) gegenüber jagderleben. Etwa 100 Franken werde der Halter bekommen. 80 Prozent der
Entschädigungszahlung erstatte der Bund, der Kanton beteilige sich mit
20 Prozent.
Etwas ungewöhnlich sei, dass das Jungtier bereits um 20.30 Uhr am Riss
aufgenommen werden konnte. „Vermutlich ist es gerade von seiner Mutter
vertrieben worden und war sehr hungrig“, so der Sprecher. Zur weiteren
Abklärung wurden die Fotos an die Planungs- und Koordinierungsstelle für
Großraubtiere und Wildtiermanagement KORA geschickt. Der Ziegenhalter
stallt seine Tiere vorerst nachts ein.
MH