Im Herbst 2019 war ein 54-jähriger Jäger vom Amtsgericht Cham wegen der illegalen Tötung eines Luchses im Jahr 2014 zu einer Geldstrafe verurteilt worden. Der Beschuldigte bestritt die Vorwürfe und ging gegen das Urteil in Berufung. Vor dem Landgericht Regensburg fand nun der Berufungsprozess statt.
Wie ein Sprecher des Landgerichts gegenüber der Redaktion mitteilte, habe man trotz umfangreicher Beweisaufnahme den genauen Tatzeitpunkt nicht mehr nachweisen können und die Tötung des Luchses sei möglicherweise schon verjährt. Die Falle, in welcher der Luchs gefangen wurde, sei vom mittlerweile verstorbenen Vater des Beschuldigten, bereits 2007 im Revier aufgestellt worden. Aufgrund dessen stellte das Landgericht das Verfahren wegen Verstoßes gegen das Naturschutzgesetz ein.