Der Landesjagdverband Baden-Württemberg blickt besorgt auf das Jahr 2020: Die baden-württembergische Rotwildrichtlinie, welche den Umgang mit der größten heimischen Schalenwildart des Landes regelt, läuft aus. Die Rotwildverordnung ist 61 Jahre alt und gilt bei vielen Jägern längst als veraltet. Deshalb fordert der LJV die Landespolitik dazu auf, den Umgang mit dem Rotwild im „Ländle“ zu überdenken. Mit der Kampagne „Platz Hirsch“ soll das Thema in der Politik platziert werden.
Das Rotwild darf in Baden-Württemberg nur in fünf ausgewählten Gebieten leben. Davon ist ein Gebiet gegattert. Der Rotwildlebensraum umfasst nur etwa 4% der Landesfläche. Laut Deutscher Wildtierstiftung, gibt kein anderes Bundesland dem Rotwild so wenig Raum zum Überleben wie Baden-Württemberg.
Im Gespräch mit der Redaktion erzählt der Landesjägermeister Dr. Jörg Friedmann: "Wir müssen endlich der Biologie unseres Wappentiers gerecht werden und das ist auch im waldreichen Baden-Württemberg möglich."