Der Forstbetrieb Süd des Landesforstes Sachsen-Anhalt hat in der abgelaufenen Stöberjagdsaison bei fast der Hälfte seiner 43 Jagden kilometerlange Leinen mit Stofflappen (80x40 cm) entlang von Straßen, teilweise an Reviergrenzen und sogar in einem angrenzenden gemeinschaftlichen Jagdbezirk aufgehängt. Betroffene Jagdpächter wie Jürgen Koschel sehen in der Ablappung einen Verstoß gegen § 19 Abs.1 Nr. 3 Bundesjagdgesetz, demzufolge es verboten ist, die Lappjagd innerhalb einer Zone von 300 Metern von der Reviergrenze auszuüben. Jürgen Koschel erstattete Anzeige.
Nach Darstellung des Leiters des Forstbetriebes Süd, Holger Koth, erfolgte die Lappung ausschließlich aus Gründen der Verkehrssicherungspflicht. Er habe diese Maßnahme zusätzlich zu den aufgestellten Warnschildern und Tempolimits erstmalig angewiesen, äußerte er gegenüber der Redaktion. Auf die Frage, ob es in der Vergangenheit vermehrt Wildunfälle während der Jagden gab, die eine Aufstockung der Verkehrssicherheit notwendig machten, räumte Koth ein: „Nein, aus dieser Sicht gab es dazu keinen Anlass. Es gab in den letzten Jahren keine Unfälle.“
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