Ein Landwirt wurde am 9. April vor dem Amtsgericht Ottweiler (Saarland) wegen 15-facher Jagdwilderei verurteilt. Er muss eine Geldstrafe in Höhe von 180 Tagessätzen à 40 Euro – insgesamt also 7.200 Euro – bezahlen. Das Urteil ist rechtskräftig. Der Mann hatte im vergangenen Mai mehrere große Luzerneschläge mit einem 9-Meter breiten Mähwerk in hoher Geschwindigkeit abgemäht. Die örtlichen Jagdpächter hatte der Landwirt vorher nicht informiert. Da er erstmals dort eine Fläche pachte, seien ihm die Jäger nicht bekannt gewesen. Es konnten nach seiner Aussage daher keine Maßnahmen zum Schutz der frisch gesetzten Kitze unternommen werden.
Landwirt nach 15-fachem Mähtod wegen Jagdwilderei verurteilt


15 Rehe fielen dem Mähwerk zum Opfer
Im Verlauf der Mäharbeiten kamen zwölf Rehkitze, eine hochträchtige Geiß und zwei Böcke in die Mähwerke. Die Böcke, die Geiß und zwei der Kitze mussten vor Ort erlöst werden. Der Landwirt wäre verpflichtet gewesen sicherzustellen, dass keine Wildtiere zu Schaden kommen, so das Gericht. Erst bei den zwei folgenden Mäh-Vorgängen hatte er die Jagdpächter kontaktiert und die Wiesen konnten abgesucht werden.