Der Entwurf zur Änderung des Jagdgesetzes in Sachsen-Anhalt, der demnächst verabschiedet werde soll, enthält weitestgehend alle vom Landesjagdverband eingebrachten Punkte. Diese Einschätzung traf Vizepräsident Wolfram Hein auf dem Landesjägertag am 11. Mai 2019 in Wernigerode. Konkret geht es dabei um Regelungen zum Einsatz von Schalldämpfern, zu überjagenden Hunden, zum Aussetzen von Wild und der Aufnahme der Nilgans in den Katalog der jagdbaren Arten. Außerdem sollen Wildschäden im Mais und Raps künftig nur noch unter der Voraussetzung ersatzpflichtig sein, dass der Landwirt Schussschneisen angelegt hat.
Landesjägertag Sachsen-Anhalt: Neue Wildschadensregelung

150.000 Euro für Neozoenbejagung
Als weiteren Erfolg verbucht der Landesjagdverband die Umsetzung des bundesweit einmaligen Projekts zur Intensivierung der Bejagung der Neozoen. Auf Anregung des Landesjagdverbands stellte das Land aus Haushaltsmitteln 150.000 Euro für den Ankauf von Fallen, Tiefkühlcontainern und Gefriertruhen zur Verfügung. Damit konnte die erforderliche Infrastruktur geschaffen werden, um ein landesweites Sammelstellennetz in Kooperation mit dem DJV-Projekt Fellwechsel einzurichten. RS