Die Bedingungen für den Erhalt der Bescheinigung entsprechen denen der Landesjägerschaft Niedersachsen. Das Schießen ist mit einem hochwildtauglichen Kaliber durchzuführen. Man erhofft sich dadurch den Anforderungen des Tierschutzes weiter nachzukommen, sowie den Jagderfolg zu steigern. Von den etwa 30.000 Stück Wild, die jährlich im Landesbetrieb gestreckt werden, sind 75 Prozent von privaten Jägern erlegt.
RW