Der Landesbetrieb Forst des Landes Brandenburg rüstet seine Mitarbeiter mit Nachtsichttechnik zur Bejagung von Schwarzwild aus. Damit soll einem Ausbruch der Afrikanischen Schweinepest (ASP) präventiv entgegengewirkt werden. Bislang seien 16 Geräte angeschafft worden. Entgegen anders lautender Mitteilungen handelt es sich dabei also nicht um Nachtsichtzieltechnik, sondern um Vorsatzgeräte. Dies bestätigte ein Mitarbeiter der Landesforsten. Acht Wärmebildgeräte und acht Restlichtverstärker mit Infrarotlampe wurden demnach an Bedienstete ausgegeben. Dies ist möglich, da nach § 4 DVO WaffG Brandenburg Ausnahmen von der Bundesgesetzgebung zum Waffengesetz für Behörden geltend gemacht werden können. Darunter fällt auch der Landesbetrieb Forst Brandenburg.
Landesforst Brandenburg rüstet mit Nachtsicht-Vorsatzgeräten auf


Montage auf Waffe weiterhin nicht gestattet
Für "normale" Jäger ist der Besitz von Nachtzieltechnik, sowie der Einsatz von Nachtsichtvorsatzgeräten bzw. -aufsatzgeräten, in Verbindung mit der Waffe, weiterhin verboten. Die Jagd mit künstlichen Lichtquellen auf Schwarzwild ist in Brandenburg erlaubt. CL