Anfang 2021 ist die EU-Drohnenverordnung (2019/947 und 2020/746) in Kraft getreten. Dadurch werden einheitliche Regeln für alle Mitgliedsstaaten definiert. So muss sich jeder Drohnenbesitzer beim Luftfahrtbundesamt als Betreiber der Drohne registrieren. Auf der Drohne muss die zugewiesene elektronische ID angebracht werden. Für Drohnen, die weniger als 250 Gramm wiegen und keine Kamera besitzen, gilt diese Regelung nicht.
Für Drohnen ab 250 Gramm muss künftig auch ein sogenannter "Drohnenführerschein" absolviert werden. Dieser kann Online beim Luftfahrtbundesamt absolviert werden. Bei Drohnen, die in der Nähe von unbeteiligten Menschen geflogen werden sollen, muss "zusätzlich zum Kompetenznachweis vom Fernpiloten ein praktisches Selbststudium abgeschlossen und eine weitere Theorieprüfung bei einer vom Luftfahrt-Bundesamt (LBA) benannten Stelle bestanden werden", so das Bundesamt.
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