Gefunden wurde die Reviereinrichtung von Mitarbeitern des „Komitees
gegen Vogelmord“. Sie hatten geglaubt, dass es sich bei der Anlage um
eine Falle handelt, mit der Greifvögel bejagt wurden. Ihre Entdeckung
wurde zur Anzeige gebracht und im Juni vor dem Amtsgericht Krefeld
verhandelt. In erster Instanz wurde der Jäger zu einer Geldstrafe von 60
Tagessätzen zu je 50 Euro verurteilt. Dagegen wehrte sich der
64-Jährige und legte Rechtsmittel ein. Er gab an, dass es sich bei der
„Falle“ lediglich um eine Voliere handeln würde.
Am vergangenen Dienstag
(27. Oktober) folgte der nächste Termin am Landgericht. Dabei wurde
auch ein Sachverständiger gehört. Dieser gab bei der Verhandlung an,
dass man mit dem löchrigen Bauwerk überhaupt keine Raubvögel hätte
fangen können. Für Staatsanwaltschaft und Richter war damit die Sache
klar: Freispruch. Woher die Kadaver eines Habichts und eines Kaninchens
stammen, die sich in der Anlage befanden, konnte abschließend nicht
geklärt werden. Das Urteil ist indes rechtskräftig.
BS