Es gelten nach wie vor alle rechtlichen Bestimmungen aus dem Jagd-, Natur- und Tierschutzrecht, heißt es in der dazugehörigen Klarstellung aus dem Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz. Backhaus: „Ja wir müssen uns auf den Ernstfall vorbereiten. Das heißt aber nicht, dass es diesbezüglich heute schon irgendwelche Ausnahmen in der Bejagung gibt.“ Ortsansässige Jägerinnen und Jäger sind dennoch aufgerufen, vermehrt Schwarzwild im Grenzgebiet zu bejagen, regte ein Ministeriumssprecher gegenüber jagderleben an.
BS