Bauern und Waldarbeiter hatten als unabhängige Zeugen bestätigt, dass der Hund tatsächlich gewildert und einem Reh gnachstellte. Nach Auffassung des Gerichts hätte die Lebensgefährtin des Klägers besser auf den nicht angeleinten Hund aufpassen müssen. Der Besitzer hingegen stritt immer wieder ab, dass sein Hund gewildert habe. Nun muss er auch die Prozesskosten tragen. Der Richter gab dem Jäger Recht: Nach dem Jagdgesetz sei der Abschuss eines wildernden Hundes durch einen Jäger zulässig, auch wenn es sich um einen Rassehund handele.
PB