Das Kabinett hat heute – 6. Dezember 2011 – den Entwurf des geänderten Sächsischen
Jagdgesetzes verabschiedet und für das weitere Gesetzgebungsverfahren an den
Sächsischen Landtag übermittelt (Die wichtigsten Details und Inhalte finden Sie hier). Die jagdgesetzlichen Regelungen werden mit der
Neufassung an aktuelle fachliche, gesellschaftliche und rechtliche
Rahmenbedingungen angepasst. Leitgedanke bei der Erarbeitung des Gesetzes waren
eine Stärkung der Eigenverantwortung von Grundeigentümern und Jägern sowie eine
konsequente Deregulierung. PM